Existenzgründung · Finanzierung & Förderung
Einstiegsgeld: mit Grundsicherungsgeld in die Selbstständigkeit
Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht und sich hauptberuflich selbstständig macht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Es wird zusätzlich gezahlt, höchstens 24 Monate lang, und ist eine Ermessensleistung.
Das Wichtigste in Kürze
- Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen.
- Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Einstiegsgeld bleibt bestehen.
- Es wird höchstens 24 Monate gezahlt und nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch. Höhe und Dauer legt das Jobcenter im Einzelfall fest.
- Stellen Sie den Antrag, bevor Sie hauptberuflich starten. Grundlage ist ein überzeugender Geschäftsplan.
Schritt für Schritt
So kommen Sie zum Einstiegsgeld
Klicken Sie sich durch die Schritte. Die Reihenfolge entspricht dem Ablauf, den die Bundesagentur für Arbeit beschreibt.
Gespräch vereinbaren
Sprechen Sie Ihre Gründungsidee frühzeitig bei Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
- Gespräch vereinbaren: Sprechen Sie Ihre Gründungsidee frühzeitig bei Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
- Unterlagen zusammenstellen: Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre.
- Tragfähigkeit belegen: Möglicherweise verlangt das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.
- Antrag stellen: Nach der Beratung stellen Sie den Antrag, auch online möglich. Wichtig: bevor Sie sich hauptberuflich selbstständig machen.
- Bescheid abwarten: Das Jobcenter prüft und entscheidet nach Ermessen über Höhe und Dauer. Starten Sie erst, wenn Sie wissen, woran Sie sind.
Was ist Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld ist eine Förderung des Jobcenters für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich selbstständig machen. Es soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt, ohne darauf angerechnet zu werden. Rechtsgrundlage ist § 16b des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Für das Einstiegsgeld ändert sich dadurch am Grundprinzip nichts. Vereinzelt finden Sie in Formularen noch den alten Begriff.
Die Voraussetzungen
- Sie beziehen Grundsicherungsgeld.
- Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
- Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich, mit mindestens 15 Stunden Arbeit pro Woche.
- Sie sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Ihre Gründung hat gute Aussichten, dass Sie danach nicht mehr auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Einen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Das Jobcenter legt die Höhe zu Beginn fest. Berücksichtigt werden dabei unter anderem, wie lange Sie bereits arbeitslos sind und wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Der Betrag kann sich über die Zeit verändern, zum Beispiel am Anfang höher und zum Ende niedriger sein.
- Gezahlt wird höchstens 24 Monate.
- Die Auszahlung erfolgt monatlich und ohne Abzüge.
- Das Einstiegsgeld wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Lebenslauf
- Geschäftsplan
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre
- gegebenenfalls Nachweise über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
- gegebenenfalls die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit
Eine gute Grundlage für Geschäfts- und Finanzplan sind unsere kostenfreien Businessplan-Vorlagen. Wie Sie Ihre Zahlen Monat für Monat planen, zeigt unser Ratgeber zum Liquiditätsplan.
Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?
Welche Förderung für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Leistung Sie heute beziehen:
- Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit: Hier ist der Gründungszuschuss das passende Instrument.
- Grundsicherungsgeld vom Jobcenter: Hier ist das Einstiegsgeld das passende Instrument.
Wie wir Sie unterstützen
Gerade wer aus der Grundsicherung gründet, braucht einen Plan, der wirklich trägt. Unsere Beraterinnen und Berater sind erfahrene Unternehmer. Wir gehen Ihren Geschäftsplan mit Ihnen durch, hinterfragen Annahmen und sagen ehrlich, ob die Zahlen aus unserer Sicht aufgehen. Verlangt das Jobcenter eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit, sprechen Sie uns an.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet allein das Jobcenter.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld?
Nein. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Ob Sie es erhalten, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Das Jobcenter legt die Höhe im Einzelfall fest und berücksichtigt unter anderem die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe Ihres Haushalts.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Höchstens 24 Monate.
Wird das Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?
Nein. Es wird zusätzlich gezahlt und nicht angerechnet.
Gibt es das Einstiegsgeld auch nach der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II gibt es weiterhin.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Bevor Sie sich hauptberuflich selbstständig machen. Sprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig im Jobcenter an.
Brauche ich für das Einstiegsgeld eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Das kann das Jobcenter verlangen, zum Beispiel als Stellungnahme einer Bank oder einer fachkundigen Stelle. Klären Sie das im Beratungsgespräch.
Wie unterstützen mich die Wirtschaftssenioren NRW?
Wir prüfen Ihren Geschäftsplan, rechnen Ihre Zahlen mit Ihnen durch und begleiten Sie auf Wunsch auch nach dem Start. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Quellen und Stand (November 2026): § 16b SGB II (gesetze-im-internet.de); Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit; Bundesregierung, Neue Grundsicherung (1. Juli 2026).