Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Fehler, Entscheidung
Zwei Grenzen, keine Schonfrist
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
- Zwei Grenzen, beide müssen passen: höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr.
- Die Grenze ist hart: Schon der Umsatz, mit dem Sie die 100.000 Euro überschreiten, ist umsatzsteuerpflichtig. Eine Schonfrist bis zum Jahresende gibt es nicht mehr.
- Gründer haben weniger Spielraum: Im Gründungsjahr gilt schon im laufenden Jahr die Grenze von 25.000 Euro.
- Es zählt der Netto-Umsatz nach Zahlungseingang, nicht der Gewinn und nicht das Rechnungsdatum.
- Keine Umsatzsteuer-Erklärung, solange Sie nur steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze haben. Ihre Umsätze erklären Sie über die Einnahmenüberschussrechnung zur Einkommensteuer.
Interaktiver Grenzen-Check
Bleiben Sie mit dem nächsten Auftrag Kleinunternehmer?
Schieben Sie die Regler auf Ihre Zahlen. Gemeint sind Netto-Umsätze, die bereits auf Ihrem Konto eingegangen sind.
Dieser Auftrag überschreitet die Grenze
Mit diesem Zahlungseingang kommen Sie auf 120.000 € und überschreiten 100.000 €. Schon dieser Auftrag ist in voller Höhe umsatzsteuerpflichtig, alle Umsätze davor bleiben steuerfrei. Ab jetzt gilt die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Umsatzsteuer, die in diesem Auftrag steckt, wenn Sie sie nicht nachberechnen können
Bei Privatkunden gilt der vereinbarte Preis in der Regel als Endpreis. Die Steuer wird dann herausgerechnet: 19 von 119 des Betrags.
Ausblick auf das nächste Jahr: Ihr Umsatz in diesem Jahr liegt über 25.000 €. Im nächsten Jahr gilt deshalb von Anfang an die Regelbesteuerung.
Sie liegen nah an einer Grenze? Wir planen mit Ihnen Umsatz, Preise und Liquidität.
Erstgespräch anfragenVoreingestellt ist das Beispiel aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025: 20.000 Euro Umsatz im Vorjahr, 80.000 Euro bisher im laufenden Jahr, ein neuer Auftrag über 40.000 Euro. Vereinfachte Darstellung nach § 19 UStG, Stand Oktober 2026. Keine Steuerberatung.
Drei Fehler, die in der Praxis häufig vorkommen
1. Umsatz mit Gewinn verwechseln
2. Tätigkeiten getrennt rechnen
3. Leistungen aus dem Ausland übersehen
Am teuersten: Umsatzsteuer auf der eigenen Rechnung
Entscheidungshilfe
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: Was rechnet sich für Sie?
Ob sich die Regelung lohnt, hängt vor allem an zwei Fragen: Wer sind Ihre Kunden, und wie viel kaufen oder investieren Sie?
Ihr Vorteil durch steuerfreie Preise
Mit Regelbesteuerung müssten Sie bei gleichem Endpreis 19 von 119 Ihres Umsatzes an das Finanzamt abführen.
Vorsteuer, die Ihnen als Kleinunternehmer entgeht
Mit Regelbesteuerung bekämen Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe vom Finanzamt zurück.
Rechnerischer Saldo pro Jahr
Spricht eher für die Kleinunternehmerregelung
Ihr Vorteil ist größer als die entgangene Vorsteuer. Dazu kommt weniger Verwaltungsaufwand: keine Voranmeldungen, einfachere Rechnungen. Behalten Sie die Umsatzgrenzen im Blick.
Vereinfachte Rechnung mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Nicht berücksichtigt sind unter anderem der ermäßigte Steuersatz, steuerfreie Leistungen, der Aufwand für Voranmeldungen und Ihre Liquidität. Keine Steuerberatung.
Gründen oder verzichten: zwei Sonderfälle
Besonderheit im Gründungsjahr
- Wer erstmals unternehmerisch tätig wird, fällt automatisch unter die Kleinunternehmerregelung, solange er nicht verzichtet.
- Im Gründungsjahr gilt schon im laufenden Jahr die Grenze von 25.000 Euro, nicht die von 100.000 Euro. Hochgerechnet auf zwölf Monate wird seit 2025 nicht mehr.
- Auch diese Grenze ist hart: Schon der Umsatz, mit dem Sie 25.000 Euro überschreiten, ist umsatzsteuerpflichtig. Ab dann geben Sie vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
- Bleiben Sie im Gründungsjahr bei höchstens 25.000 Euro, können Sie die Regelung im Folgejahr weiter nutzen, solange Sie dort unter 100.000 Euro bleiben.
Freiwilliger Verzicht: wann er sich lohnen kann
- Sie verkaufen überwiegend an Unternehmen, die sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen.
- Sie planen hohe Investitionen, zum Beispiel in Fahrzeuge, Maschinen oder Computer, und möchten die Vorsteuer daraus zurückbekommen.
- Der Verzicht gilt für Ihre gesamte unternehmerische Tätigkeit und bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre.
- Erklären können Sie ihn zum Beispiel im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder per Nachricht über ELSTER.