Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist in der Praxis die häufigste Variante. Dabei wird der Betrieb ganz oder teilweise auf eine neu gegründete oder bereits bestehende GmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt meist gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der GmbH.
Diese Lösung ist vergleichsweise flexibel, da auch einzelne Wirtschaftsgüter oder Teilbereiche übertragen werden können. Eine automatische Gesamtrechtsnachfolge wie bei der Ausgliederung findet jedoch grundsätzlich nicht statt.
Daher müssen sämtliche Vermögenswerte, Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechtspositionen einzeln geprüft und übertragen werden.
Sowohl bei der Sachgründung als auch bei der Sachkapitalerhöhung ist regelmäßig eine sorgfältige Bewertung der eingebrachten Vermögensgegenstände erforderlich. Häufig wird hierfür ein Steuerberater oder externer Gutachter hinzugezogen.